Stinkkäfer-Entwarnung für Australien/Neuseeland

Zum Saisonstart bleiben die wichtigsten Maßnahmen unverändert erhalten.
30.08.2022

Auch wenn Seetransporte immer unberechenbarer werden, erweist sich Down Under erfreulich stabil: Am 1. September 2022 beginnt in Australien und Neuseeland die Stinkkäfer-Saison, die am 30. April 2023 endet. Wie jedes Jahr sollen strenge Einfuhrbestimmungen verhindern, dass der Schädling eingeschleppt wird. Chris Sutcliffe, National Customs Manager bei a. hartrodt Australia in Brisbane, hat gute Nachrichten: „Die wichtigsten Maßnahmen bleiben unverändert.“ Zwar kann es bei Importen aus den „entstehenden Risikoländern“ China und Großbritannien Stichprobenkontrollen geben, aber dem Manager zufolge müssen Kunden „keine neuen Vorschriften“ beachten.

Erfahrener Spediteur kennt alle Vorschriften

Mit a. hartrodt vermeiden Kunden, dass Importe aus Risikoländern in Australien oder Neuseeland an der Grenze abgewiesen werden. „Unsere 160 Mitarbeitenden in beiden Ländern kennen alle Vorschriften und finden die jeweils beste und kostengünstigste Lösung“, stellt Sutcliffe klar. Allein in Australien wurden zuletzt 67 Sendungen als nicht konform zurückgewiesen. „Das zeigt, wie wichtig ein erfahrener Spediteur ist“, betont der Manager.

Hitze bei Porzellan oder Keramik

Risikoware muss gegen Schädlingsbefall begast oder mit Hitze behandelt werden, wobei die Wahl des Verfahrens vom Produkt abhängt. „Für italienische Badausstattungen aus Porzellan oder Keramik bevorzugt unser Kunde die Hitzebehandlung, während andere Waren für die Begasung geeignet sind“, erläutert Krissy Taylor, Christchurch Office Manager bei a. hartrodt New Zealand. Sutcliffe warnt davor, Container zu dicht zu packen und Plastikfolie zu verwenden: „Dann kann es zu Problemen mit der Begasung oder Hitzemethode kommen.“ Wichtig: Breakbulk, Flatrack- und Open-Top-Container müssen unbedingt bereits vor Ankunft in Australien und Neuseeland behandelt werden.

Wenn Ware in einem Risikoland wie Deutschland behandelt wird, ist eine 120-Stunden-Vorschrift zu beachten: In diesem Zeitfenster muss Breakbulk aufs Schiff verladen und containerisierte Ware versiegelt sein. „Das gilt auch für Breakbulk, das in einem Risikoland umgeladen wird“, erklärt Sutcliffe.

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